Dienstag, Januar 31, 2012

ACTA ad acta legen

SOPA, PIPA, ACTA...langsam reicht´s! Falls das Ganze wirklich an jemandem vorbeigegangen sein sollte: lies mich!

2 Kommentare:

  1. Thomas7:09 PM

    "Ohh keine U-Bahn, keine Affen... laaangweilig!" (Dieser Spruch ist Urheberrechtlich geschützt. Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen (in Deutschland gemäß § 106 UrhG). Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken.)

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  2. Thomas7:18 PM

    Das was in der Klammer steht ist von de.wikipedia.org

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