Freitag, April 20, 2018

Artikel 74 Polizeiaufgabengesetz: Errichtung eines Polizeistaats

Art. 74: Einschränkung von Grundrechten
Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, auf Versammlungsfreiheit, des Fernmeldegeheimnisses sowie auf Freizügigkeit und auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden.
(Quelle)
Zu deutsch: Polizei, Nachrichtendienst, Verfassungsschutz etc. werden de facto zusammengeführt (Gewaltenteilung ist so 1748) und jedermann darf künftig präventiv für eine unbegrenzte Zeit festgehalten werden. Und die Cops dürfen nun einfach mal so Wohnungen verwanzen, Mails mitlesen und einen abhören (der gute alte Staatstrojaner, o'zapft is), natürlich ohne richterliche Verfügung.
Ganz ehrlich, die Schleierfahndung ist ja schon reine Schikane, aber das? Das wird ein 1A Polizeistaat à la Orwell oder Huxley.

Ach ja, wer Lust hat, morgen um 16:30h ist am Bahnhof ´ne kleine Demo angesetzt. Und auch wenn man mit den Organisatoren (Antifa oder die Grünen glaube ich) sonst nicht viel am Hut hat, wäre es gut, wenn da ein paar Leutchen auftauchen würden...

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