Dienstag, Januar 31, 2012

ACTA ad acta legen

SOPA, PIPA, ACTA...langsam reicht´s! Falls das Ganze wirklich an jemandem vorbeigegangen sein sollte: lies mich!

2 Kommentare:

Thomas hat gesagt…

"Ohh keine U-Bahn, keine Affen... laaangweilig!" (Dieser Spruch ist Urheberrechtlich geschützt. Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen (in Deutschland gemäß § 106 UrhG). Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken.)

Thomas hat gesagt…

Das was in der Klammer steht ist von de.wikipedia.org